Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 1 A 10339/13.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 68 Abs 1 S 2 BauO RP, § 68 Abs 1 S 3 BauO RP
Baurecht; Zustimmung zum Bauvorhaben durch Unterschrift auf Bauantrag; Widerruf der Zustimmung bei abweichender Abrede - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermutung der Erteilung einer nachbarlichen Zustimmung zu einem Bauvorhaben aufgrund des Anbringens einer Unterschrift auf den Bauantrag des Bauherrn durch den Nachbarn
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermutung der Erteilung einer nachbarlichen Zustimmung zu einem Bauvorhaben aufgrund des Anbringens einer Unterschrift auf den Bauantrag des Bauherrn durch den Nachbarn
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fünf Jahre nach Baubeginn: Anfechtungsbefugnis verwirkt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erteiltes Nachbareinverständnis auf Bauantrag steht späterer Anfechtung des Bauvorhabens entgegen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachbarwiderspruch fünf Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung erfolglos! (IBR 2013, 569)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 29.01.2013 - 1 K 1127/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 1 A 10339/13.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 949
- BauR 2013, 1849
- ZfBR 2013, 696 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 1 A 10339/13
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung aus der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt und aufgezeigt wird, warum diese Erwägungen im konkreten Falle entscheidungserheblich waren (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2000, NVwZ 2000, Rn. 63 und vom 03. März 2004, DVBl. 2004, 822). - BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10
Beginn der Widerspruchsfrist eines Nachbarn; Verwirkung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 1 A 10339/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass dann, wenn eine Baugenehmigung dem Nachbarn nicht bekanntgegeben worden ist, gemäß § 70 i.V.m. § 58 VwGO auch die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs nicht zu laufen beginnt, dass aber auch in derartigen Fällen die Anfechtungsbefugnis des Nachbarn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwirkt sein kann (vgl. BVerwG, B.v. 16.03.2010, Az.: 4 B 5.10, juris m.w.N).
- VG Trier, 19.11.2019 - 7 K 3469/19
Widerruf der Zustimmung des Nachbarn zum Bauvorhaben
Richtigerweise ist die Anfechtung jedoch, wie die ursprüngliche Nachbarzustimmung, gegenüber dem Beklagten als zuständige Bauaufsichtsbehörde zu erklären (…OVG RP a.a.O. und Beschluss vom 4. Juli 2013 - 1 A 10339/13.OVG -, ESOVGRP).Eine Abrede zwischen dem Nachbarn ist deshalb rechtlich bedeutungslos (OVG RP, Beschluss vom 4. Juli 2013 a.a.O.).